AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für B2B Leistungen von Talents and Company exklusive Studienprogramme.

TALENTS AND COMPANY GMBH
Stand: 25. April 2025

1. Vertragsparteien, Geltungsbereich:

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Talents and Company GmbH, FN 612457 y (nachfolgend „TC“) und jener natürlichen oder juristischen Person, die TC mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen beauftragt (nachfolgend der „Kunde“). Insbesondere erbringt TC – unabhängig davon, ob sie im konkreten Fall auf die AGB ausdrücklich Bezug nimmt – sämtliche Beratungs- und Serviceleistungen ungeachtet eines Zielschuld- oder Dauerschuldverhältnisses (gemeinsam „Leistungen”) an den Kunden nur unter Zugrundelegung dieser AGB, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Dies gilt ungeachtet allfälliger Verweise des Kunden auf eigene Einkaufs- oder sonstige eigene Geschäftsbedingungen, auch wenn seitens TC ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen und Leistungen erbracht werden. Der Kunde akzeptiert diese AGB spätestens mit Abgabe seiner Vertragserklärung an TC.

1.2. Der Kunde erklärt, Unternehmer iSd österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu sein; TC erbringt die hier vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern.

2. Abrufbarkeit, Änderungsvorbehalt:

2.1. Die AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website von TC (www.talentsandcompany.at/agb-b2b) abrufbar. TC übergibt oder übersendet die AGB anlässlich des Vertragsabschlusses und bei Änderungen an den Kunden.

2.2. TC ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, um diese an geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. TC teilt dem Kunden alle Änderungen der AGB sowie den Zeitpunkt deren Inkrafttretens per E-mail oder über das Benutzerkonto des Kunden mit. Die geänderten AGB erlangen Wirksamkeit, wenn der Kunde der Änderung nicht binnen spätestens 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung per E-mail an office@talentsandcompany.at widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist TC zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäß Punkt 6.3 berechtigt. TC wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung über eine Änderung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

3. Leistungen:

3.1. TC

3.1.1. erbringt unternehmerische Beratungsleistungen mit Schwerpunkt auf bestmöglicher Lehrlingsausbildung und Steigerung der Attraktivität des Kunden für Lehrlinge;

3.1.2. bietet dem Kunden Zugang zu einer umfassenden digitalen Plattform namens „Talents and Leaders“;

3.1.3. erbringt sonstige Informationsdienstleistungen im Rahmen revolvierender Aussendungen an ihre Kunden in Gestalt von zB Podcasts, Newsletter etc.

3.2. Unternehmerische Beratungsleistungen werden nach dem aktuellen Stand der einschlägigen Wissenschaft und Praxis erbracht. Diese Leistungen können sich je nach Vereinbarung auf einen konkreten Erfolg beziehen (Analyse des Ist-Zustandes), oder aber eine auf bestimmte Dauer angelegte Beratungstätigkeit zu Best Practices zum Gegenstand haben. Mangels ausdrücklicher Bestimmung im Auftrag sowie im Zweifelsfalle liegt Letzteres vor.

3.3. TC ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch TC selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.

3.4. Die digitale Plattform „Talents and Leaders“ ist darauf ausgelegt, europäische Best Practices zur Ausbildung bereitzustellen und den Wissenstransfer sowie die Vernetzung zu fördern. Der Zugang zu Talents and Leaders umfasst:

3.4.1. Best-Practice-Plattform: Der Zugang zur Plattform umfasst eine Sammlung von Beispielen und inhaltlichen Beiträgen zu Ausbildungsinitiativen. Nutzer können von erfolgreichen Ausbildungsstrategien lernen und diese in ihre eigenen Programme integrieren.

3.4.2. Community-Leistungen: Die Plattform bietet Community- Leistungen, die den Austausch und Transfer von Wissen mit anderen Unternehmen ermöglichen. Dies umfasst Workshops und von TC moderierte Kommunikationskanäle, in denen Nutzer Beiträge kommentieren, diskutieren und teilen können.

3.4.3. Zusätzliche Inhalte: Der Zugang zur Plattform beinhaltet den Talents and Leaders Podcast, regelmäßige Updates aus der Ausbildungslandschaft sowie weitere digitale Inhalte, die den Nutzer mit Informationen und Beispielen zur Ausbildung unterstützen.

4. Vertragsbestandteile und – abschluss:

4.1. Angebote von TC sind freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TC kommt im Zeitpunkt des Abschlusses einer schriftlichen Einzelvereinbarung über die zu erbringenden Leistungen sowie kommerziellen Rahmenbedingungen zustande. Alternativ dazu kommt ein Vertragsschluss über das vollständige Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars von TC unter der Adresse [https://talents-leaders.at/talentsandleaders/] mangels schriftlicher Ablehnung der Bestellung durch TC binnen längstens 5 Werktagen auf die vom Kunden angegebene E Mail-Adresse zustande (nachfolgend der „Auftrag“).

4.2. Dessen ungeachtet steht TC für allfällige Leistungen noch vor Vertragsschluss eine angemessene und branchenübliche Entlohnung zu, soweit der Umfang dieser Leistungen den Umfang der sonst üblichen Aufwendungen bei der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung deutlich übersteigt.

4.3. Sämtliche Angebote bzw. Inhalte von Angeboten, wie z. B. Beschreibungen von Verfahren, welche im Rahmen des Angebotes bereitgestellt werden, (a) bleiben stets geistiges Eigentum von TC, und erwirbt der Kunde daran keinerlei Rechte oder Berechtigungen, welche nicht ausdrücklich eingeräumt werden, (b) werden dem Kunden ausschließlich zum höchstpersönlichen Gebrauch und nur zur Prüfung, ob ein Auftrag an TC erteilt werden soll, bereitgestellt, (c) müssen vom Kunden vertraulich behandelt werden, und dürfen vor allem nicht Dritten zugänglich gemacht und auf keinste Weise vervielfältigt werden, und (d) sind im Falle einer ablehnenden Entscheidung des Kunden zusammen mit der entsprechenden Mitteilung an TC zurückzustellen.

5. Vergütung und Entgelte:

Beratungsleistungen

5.1. Die Abrechnung von Beratungsleistungen von TC erfolgt auf Basis der im Angebot getroffenen Entgeltvereinbarung, ansonsten der jeweils aktuellen Preisliste von TC. Mangels wirksamer Entgeltvereinbarung schuldet der Kunde angemessenes Entgelt.

5.2. Je nach vertraglicher Vereinbarung, ansonsten nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Kunde eine Abrechnung über die von TC erbrachten Beratungsleistungen.

5.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch TC vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

5.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten von TC liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch TC so behält TC den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenentgelts ist das Entgelt für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Entgelts für jene Leistungen, die TC bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

Zugang zur Talents and Leaders-Plattform

5.5. Der Kunde bezahlt eine jährliche Gebühr für den Zugang zur Talents and Leaders-Plattform, die Best Practices aus dem DACH-Raum zur Ausbildung bietet. Diese Gebühr berechtigt maximal zehn Personen des Kunden, die Plattform zu nutzen und die Teilnahme einer Person an einem Workshop zur Umsetzung eines der Beispiele teilzunehmen. Weitere Workshops oder zusätzliche Teilnehmer werden gesondert berechnet. Die Gebühren sind jeweils jährlich im Vorhinein zur Zahlung fällig.

5.6. Weitere Leistungen, wie zusätzliche Workshops oder individuelle Beratungsleistungen, werden gesondert verrechnet und sind nicht in der jährlichen Mitgliedsgebühr enthalten.

5.7. TC behält sich das Recht vor, die Preise einseitig anzupassen. Der Kunde wird über solche Änderungen rechtzeitig, mindestens einen Monat im Voraus, informiert. Preisänderungen treten mit Beginn des nächsten Vertragsjahres in Kraft. TC ist jedenfalls berechtigt, aufgrund der laufenden Produktweiterentwicklung- und Verbesserung eine jährliche Preiserhöhung in Form einer Innovation Fee auf die Gebühren in Höhe von 4,5% durchzuführen.

5.8. Mit dem Monat, in dem die maximale Anzahl der registrierten Nutzer die Schwelle des nächsten Nutzer-Limits überschritten hat, kommt automatisch der monatliche Preis des nächst-höheren Nutzer-Limits zur Anwendung.

Gemeinsame Bestimmungen

5.9. Sämtliche Preise der Leistungen von TC verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Preislisten dienen lediglich der unverbindlichen Information, sofern sie nicht ausdrücklich zum Vertragsbestandteil gemacht wurden.

5.10. Sofern TC in einem Angebot ein pauschales Leistungsentgelt ohne Rücksicht auf tatsächlich anfallenden Aufwand anführt, handelt es sich um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag (in Folge „Kostenvoranschlag“). Ein Kostenvoranschlag wird von TC nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird TC den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

TC ist dem Arbeitsfortschritt entsprechend zur Abrechnung in Teilrechnungen berechtigt. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist TC von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist TC berechtigt, die Lieferung der Leistungen einzustellen sowie Mahngebühren und Verzugszinsen zu verlangen.

Der Kunde ist gegenüber TC nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

TC weist den Kunden auf mögliche Fördermöglichkeiten hin, die für (Teil-)Leistungen in Anspruch genommen werden können. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden, die Voraussetzungen für diese Unterstützung zu erfüllen und die entsprechenden Ansuchen rechtzeitig und vollständig einzubringen. TC übernimmt keine Haftung.

6. Laufzeit und Kündigung:

6.1. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, wird das Vertragsverhältnis in Bezug auf den Zugang zur Talents and Leaders-Plattform oder die Erbringung von laufenden Beratungsleistungen (nachfolgend das „Dauerschuldverhältnis“) auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mangels anderslautender Vereinbarung im Zeitpunkt des Abschlusses nach Punkt 4.1.

6.2. Das Dauerschuldverhältnis umfasst jeweils ein Vertragsjahr von zwölf Monaten. Jede Partei kann das Dauerschuldverhältnis zum Ende eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Während der im Auftrag festgelegten Mindestvertragslaufzeit verzichten die Parteien auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.

6.3. Unberührt bleibt das Recht der Parteien, das Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe, die TC zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen, sind insbesondere, aber nicht ausschließlich:

6.3.1. Zahlungsverzug des Kunden, der trotz Mahnung nicht binnen einer Nachfrist von zwei Wochen ausgeglichen wird;

6.3.2. Überschreitung der Nutzungsrechte an der Plattform durch den Kunden, die trotz Mahnung nicht eingestellt wird;

6.3.3. Falschangaben bei der Eröffnung des Zugangs zur Plattform;

6.3.4. Widerspruch gegen die Aktualisierung der AGB gemäß Punkt 2.2;

6.3.5. sonstige schuldhafte Verletzungen wesentlicher Pflichten unter dem Vertragsverhältnis.

6.4. Mit Ausnahme des Punktes (6.3.4) ist TC in den vorgenannten Fällen berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform ohne Vorankündigung vorläufig zu sperren. TC wird den Kunden zur Beseitigung des die Sperre begründenden Sachverhalts binnen angemessener Frist au ordern. Der Kunde ist auch während der Sperre zur Zahlung der vertraglichen Entgelte verpflichtet.

7. Aufklärungspflichten des Kunden:

7.1. Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

7.2. Der Kunde wird TC auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

7.3. Der Kunde sorgt dafür, dass TC auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von TC bekannt werden.

7.4. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von TC von dieser informiert werden.

8. Sonstige Kundenpflichten

8.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zur Talents and Leaders-Plattform ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte zu verwenden. Dies umfasst die Nutzung der Plattform, der Best Practices und der Community-Leistungen gemäß den vereinbarten Bedingungen.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Materialien, die über die Plattform bereitgestellt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist.

8.3. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Plattform alle geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Beachtung von Urheberrechten, Markenrechten und Datenschutzbestimmungen.

8.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Ressourcen bereitzustellen, die für die Nutzung der Plattform und die Teilnahme an Workshops notwendig sind. Dazu gehört auch die rechtzeitige Kommunikation von Änderungswünschen oder spezifischen Anforderungen.

8.5. Jede Anmeldung zu Workshops und Webinaren ist für den Kunden verbindlich. Um die Effizienz der Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung bis spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn notwendig, da sonst die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann.

8.6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten zur Plattform sicher zu verwahren und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Bei Verlust oder Diebstahl der Zugangsdaten ist der Kunde verpflichtet, TC unverzüglich zu informieren.

8.7. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung der Plattform oder die Verletzung der Kundenpflichten entstehen, und verpflichtet sich, TC diesbezüglich schadlos zu halten.

9. Geistiges Eigentum

9.1. TC behält sich an bzw. im Zusammenhang mit ihren erbrachten Leistungen und deren Erstellungsverfahren, deren Anwendung und/oder der damit ausgeführten Prozessen sowie Software (samt dem entsprechenden Quell- und Objektcode sowie der Anwenderdokumentation, Algorithmen, Benutzeroberfläche, etc.), Plänen, Skizzen, Beschreibungen, Zeichnungen, Handbüchern, Anleitungen, Berechnungen, Angeboten, Kostenvoranschlägen, und sonstigen Unterlagen ebenso wie Prospekten, Abbildungen und dergleichen sämtliche gewerblichen Schutzrechte bzw. Rechte am geistigen Eigentum, so insbesondere Patent-, Marken-, Muster-, Urheber- bzw. sonstige Designrechte, und/oder Rechte an Know-how und kommerzieller, technischer und ablauftechnischer Information, vor.

9.2. Diese stehen allein TC zu und verbleiben bei TC. Mit Ausnahme einer einfachen Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden selbst, werden dem Kunden keinerlei Rechte, insbesondere keine Lizenz- oder Nutzungsrechte eingeräumt.

9.3. Dieses Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung steht ausschließlich dem Kunden selbst zu und ist nicht übertragbar und nicht sublizensierbar. Ausschließlich TC ist berechtigt, diese Rechte zu nutzen, zu verwerten und Schutzrechte anzumelden, und/oder die Rechte anderweitig zu wahren. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Erscheinungsbild der Produkte von Leistungen der TC auf irgendeine Weise zu verändern; insbesondere darf er keine Marken oder sonstigen Kennzeichen von TC entfernen oder verändern.

9.4. Sämtliche Rechte an Leistungen, Erkenntnissen, Entwicklungen, Erfindungen, etc., welche im Rahmen der Leistungserbringung im Hinblick auf den Vertragsgegenstand durch TC entstehen, und zwar auch, wenn eine Leistungserbringung auf Basis einer Kundenspezifikation erfolgt, oder der Kunde dazu sonst einen Beitrag leistet, stehen ausschließlich und vollumfassend TC zu. Allfällige, auf Seiten des Kunden entstehenden Rechte werden mit Entstehung der Leistungen, Erkenntnisse, Entwicklungen, Erfindungen, etc., automatisch auf TC übertragen und gehen automatisch auf TC über, sodass TC die alleinige und ausschließliche Rechteeigentümerin und Nutzungsberechtigte wird. Außerdem sind die Verwertungsrechte voll umfänglich ausschließlich TC zugeordnet.

9.5. Alleine TC ist berechtigt, Schutzrechtsanmeldungen durchzuführen und allfällige Prioritätsrechte in Anspruch zu nehmen. Alle Schutzrechtsanmeldungen werden nach freiem Ermessen von TC durchgeführt und nach freiem Ermessen der TC aufrechterhalten.

9.6. Bei urheberrechtlich geschützten Ergebnissen räumt der Kunde hiermit TC das exklusive Recht ein, die Ergebnisse nach allen derzeit bekannten oder zukünftigen Verwertungsarten zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkt nutzen zu dürfen, insbesondere zu vervielfältigen, verbreiten, vermieten und verleihen, drahtlos oder drahtgebunden zu übertragen oder zu senden, vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen und zur Verfügung zu stellen sowie sämtliche Rechte an den Ergebnissen gegen Entgelt oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben oder Sublizenzen einzuräumen, wobei die Dritten die Ergebnisse im gleichen Umfang nutzen dürfen. TC ist weiters berechtigt, die Ergebnisse selbst, oder durch Dritte zu bearbeiten und die Bearbeitung im selben Umfang zu verwerten oder an Dritte weiter zu geben.

9.7. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch TC ist die Weitergabe der Dokumente und Informationen an Dritte sowie eine über die konkrete Vereinbarung hinausgehende Nutzung untersagt. Insbesondere werden dem Kunde keinerlei Lizenzrechte und/oder Eigentumsrechte an den Dokumenten oder Informationen oder am geistigen Eigentum der TC, auch nicht für den Fall einer mangelhaften, verspäteten oder unterbleibenden Leistung, eingeräumt.

9.8. Eine Rechteeinräumung der TC an den Kunden setzt eine ausdrückliche, schriftliche Regelung voraus und umfasst – soweit nicht explizit anders festgehalten – nur nicht-exklusive Rechte ohne Recht auf Übertragung oder Einräumung von Sublizenzen sowie ohne Recht auf Bearbeitung. Der Kunde wird im Hinblick auf Schutzrechtsanmeldungen keinerlei Rechte, insbesondere auch kein Vorbenutzungsrecht, geltend machen.

9.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Marken oder sonstige Kennzeichen von TC zu verändern, vom Vertragsgegenstand und/oder begleitenden Unterlagen zu lösen und/oder davon losgelöst zu verwenden.

9.10. Sollte für die Erbringung des Vertragsgegenstandes die Nutzung bestehender gewerblicher Schutzrechte und/oder Know-hows des Kunden erforderlich sein, so räumt der Kunde der TC daran ein weltweites, nicht- ausschließliches, kostenloses, nicht übertragbares und nur an allfällige Subauftragnehmer sublizensierbares Nutzungsrecht zur Erbringung der vertraglichen Leistungen an den Kunden bzw. an einen vom Kunden benannten Dritten während aufrechten Geschäftsverhältnisses ein.

10. Problembehandlung:

Sollte der Zugang zur Talents and Leaders-Plattform nicht möglich sein oder sollten andere Probleme mit den angebotenen Leistungen auftreten, verpflichtet sich der Kunde, TC über die zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle zu kontaktieren.
TC verpflichtet sich, auf Anfragen des Kunden innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren und diese zu bearbeiten. Die genaue Reaktionszeit kann je nach Art und Komplexität des Problems variieren, wird jedoch in der Regel innerhalb von 48 Stunden angestrebt.

11. Force Majeure:

Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass TC seine Verpflichtungen nicht, nicht vollständig, nicht vertragsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, ist TC für die Dauer des Ereignisses der höheren Gewalt von der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen befreit. „Höhere Gewalt“ ist ein Ereignis, das für keine der Parteien unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar war, insbesondere Ereignisse wie Krieg, Aufstand, Unruhen, Embargo, Epidemien (Seuchen), Brand, Hochwasser, Unwetter, Unterbrechung der Stromversorgung, Arbeitskampf und hoheitlicher Anordnungen als eine Folge vorstehender Ereignisse.

12. Gewährleistung:

12.1.TC ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. TC wird den Kunden hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

12.2. Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

12.3. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

12.4. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.

12.5. TC ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

12.6. Sofern TC Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gem der gültigen Preisliste von TC nach Aufwand verrechnet.

12.7. § 933b ABGB findet keine Anwendung.

13. Schadenersatz und Haftungsbegrenzung

13.1. TC haftet – ausgenommen Personenschäden – nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung ist auf die Höhe des an TC durch den Kunden für die schadensverursachende Leistung bezahlten Entgelts, bei Schäden aus der Inanspruchnahme der Plattform also mit der jährlichen Mitgliedsgebühr, bei Schäden aus der Teilnahme an Workshops, mit der Workshop-Gebühr begrenzt.

13.2. Die Haftung von TC für indirekte, mittelbare sowie Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und Kapitalkosten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

13.3. TC übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit oder Mängelfreiheit der Plattform oder die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von Vortragenden gemachten Aussagen oder der bereitgestellten Unterlagen und Inhalte. Diese sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. TC haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen oder Wertsachen, die von Teilnehmern zu Workshops oder sonstigen Veranstaltungen mitgebracht werden.

13.4. Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

13.5. Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von TC zurückzuführen ist.

13.6. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Schäden, die auf von TC beigezogene Dritte zurückgehen. Sofern TC das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt TC diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

14. Datensicherheit, Datenschutz:

14.1. TC wird geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung eines Datenverlusts und zur Verhinderung von unbefugten Zugriffen Dritter auf die Daten des Kunden treffen.

14.2. Soweit TC personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, gelten die Bestimmungen der gesonderten Datenschutzerklärung als Anhang zum Auftrag; ferner abrufbar unter www.talentsandcompany.at/datenschutz.

14.3. Soweit TC personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird TC als Auftragsverarbeiter iSd Artikel 4 Z 8 DSGVO tätig; der Kunde ist Verantwortlicher iSd Artikel 4 Z 7 DSGVO. Es gelten die Bestimmungen des gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags iSd Artikel 28 DSGVO.

15. Geheimhaltungspflicht, Referenz, Datenanalyse:

15.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung von TC zur Verfügung gestellten Daten, Programme, Unterlagen und Informationen über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dritten denen mit Zustimmung von TC Zugang zu den genannten Daten, Programmen, Unterlagen und Informationen gewährt wird, sind schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten.

15.2. Der Kunde erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass TC den Kunden als Referenz in seiner Unternehmenskommunikation mit Logo, Namen und Fallbeispielen angibt (Website, Präsentationen, etc.).

15.3. Ferner räumt der Kunde TC hiermit das Recht ein, die Nutzerdaten – ausschließlich in anonymisierter Form – auch für eigene Zwecke, etwa zu Zwecken der Produktverbesserung bzw. -entwicklung, Forschung oder Big Data Analyse zu verwenden oder einer sonstigen Verwertung zuzuführen; dieses Nutzungsrecht wird TC unentgeltlich eingeräumt.

16. Aufrechnung, Abtretung:

16.1. Der Kunde ist nur insoweit zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von TC aus dem Vertragsverhältnis berechtigt, wenn die Forderungen des Kunden entweder gerichtlich festgestellt oder unstrittig sind.

16.2. TC ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zur Gänze oder zum Teil mit schuldbefreiender Wirkung auf verbundene Unternehmen iSd UGB oder Dritte zu übertragen. Jegliche Übertragung von Rechten und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis durch Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TC.

17. Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand:

17.1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Versionen dieser AGB in anderen Sprachen dienen lediglich der Orientierung. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

17.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese auf anderes als auf österreichisches Recht verweisen.

17.3. Erfüllungsort ist der Sitz von TC. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – einschließlich der Frage seines wirksamen Zustandekommens und seiner Beendigung – ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht in A-4020 Linz zuständig.

18. Mitteilungen:

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind schriftlich durch die jeweilige Partei oder deren hierzu berechtigten Vertreter abzugeben und an den Empfänger postalisch oder per E-mail zu übermitteln. Die Erklärungen sind an die im Auftrag angegebenen Kontaktdaten oder an eine von einer Partei zu einem späteren Zeitpunkt aktualisierten Kontaktdaten zu übermitteln.

19. Formvorschriften:

Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

20. Salvatorische Klausel:

Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und durchsetzbar. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen gelten einvernehmlich durch solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt sinngemäß für allfällige Vertragslücken.